Die Kinderbücherei Filsum ist jeden Mittwoch von 9 bis 11 Uhr und von 15 bis 17 Uhr geöffnet.
Im Febrar 2014 machte die Schulgruppe des Kindergartens ihren Bücherei – Führerschein ( „bibfit“ ). Im Anschluss wurden (passend zum Buch „Die wilden Strolche“) Wolfsmasken gebastelt.
Benutzungsordnung der Kinderbücherei Filsum
Allgemeines
Die Kinderbücherei Filsum steht allen Schülerinnen/Schülern und Lehrerinnen/ Lehrern der Schule und dem Kindergarten Bärenhöhle zur Verfügung.
Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten werden durch Aushänge in der Schule, im Kindergarten und an der Bücherei bekannt gemacht. Komplette Schulklassen können mit den Klassenlehrern nach festen Zeiten zur Ausleihe kommen. Einzelne Benutzerinnen und Benutzer können in den Schulpausen während der Öffnungszeit der Bücherei entleihen.
Anmeldung
Zur Leseranmeldung ist die Kenntnisnahme der Benutzungsordnung und die Zustimmung der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten erforderlich. Mit der Unterschrift auf dem Erklärungsschreiben verpflichtet sich die Benutzerin/der Benutzer zur Einhaltung der Benutzungsordnung. Die personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen aufbewahrt.
Ausleihe
Entleihungen aus dem Bestand der Bücherei sind kostenlos. Die Leihfrist beträgt 4 Wochen für alle Medien und kann auf Wunsch verlängert werden, wenn keine anderweitige Vorbestellung vorliegt.
Werden entliehene Bücher und andere Medien nach Ablauf der Leihfrist nicht zurückgebracht, wird die Benutzerin/der Benutzer über die Klassenlehrerin/Klassenlehrer schriftlich an die Rückgabe erinnert. Bleibt eine Bücher-/Medienrückgabe an die Bücherei nach der zweiten Mahnerinnerung aus, so ist eine Säumnisgebühr von 0,50 € je Buch/Medium pro Woche zu zahlen.
Sollte auch dann keine Rückgabe erfolgen, wird das entsprechende Buch/Medium zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2€ in Rechnung gestellt.
Die Bibliothek ist berechtigt, entliehene Medien jederzeit zurück zu fordern sowie die Zahl der Entleihungen zu begrenzen.
Benutzung
Die Benutzerin/der Benutzer ist verpflichtet, alle entliehenen Bücher und andere Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Verlust, Beschmutzung und Beschädigung zu bewahren und sie in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben. Eine Weitergabe der entliehenen Bücher und Medien an Dritte ist nicht erlaubt.
Beschädigung, Verlust und Haftung
Festgestellte Schäden und Verlust entliehener Bücher und andere Medien sind sofort in der Bücherei zu melden. Für jede Beschädigung ist die Benutzerin/ der Benutzer bzw. ihre/ seine Eltern/
Erziehungsberechtigten schadensersatzpflichtig. Bei Beschädigung oder Verlust kann die Bücherei von der Benutzerin/ vom Benutzer die Kosten für die Neuanschaffung oder die Hergaben anderer gleichwertiger Bücher und anderer Medien verlangen.
Die Bibliothek haftet nicht für Schäden, die durch Handhabung von Medien der Bücherei entstehen.